Alle Anlagen. Ein System.
Bisher war das nur unser Leitsatz. Jetzt ist es fast Gesetz.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit Juli 2026. Es verlangt Gebäudeautomation für Nichtwohngebäude mit mehr als 70 kW Heiz- oder Kühlleistung. Die Frist zum Nachrüsten ist der 31.12.2029.
Das System muss unter anderem:
- die Verbräuche aller wesentlichen Gewerke erfassen
- mit Referenzwerten vergleichen
- Störungen aktiv melden
- die Gewerke zusammen regeln statt jedes für sich
Für ein gutes Energiemanagement ist das nichts Neues. Messen, vergleichen, melden und über alle Anlagen hinweg steuern: Genau dafür ist unser EMS da.
Neu ist nur, dass es jetzt Pflicht ist. Und dass Insellösungen, bei denen jedes Gewerk seine eigene App hat, kaum mehr reichen.
Wer heute Energiemanagement richtig aufsetzt, baut 2029 nicht noch einmal.